Die Benutzung lokaler Busse - Entwicklung der Gesetzgebung Die Rechte der Gemeinden
Der Wallonische Städte- und Gemeindeverband hat im September 2011 in einem ausführlichen Artikel über die im Bereich des Personentransports anwendbare Gesetzgebung sowie deren Auswirkungen auf die Benutzung der lokalen Busse durch die Gemeinden berichtet. Seit 2011 ist allerdings viel Wasser unter den Brücken hindurch geflossen und die Gesetzgebung hat sich weiterentwickelt, um schließlich eine ganze Reihe der zahlreichen Unsicherheiten, die noch auf Ebene der konkreten Festlegung der für die Gemeinden erlaubten Nutzungsarten der Busse bestanden, aus dem Weg zu räumen. Die Direktion für Personentransport innerhalb der Operativen Generaldirektion Mobilität und Wasserstraßen hat uns darüber hinaus auf unsere Anfrage hin Ende Januar eine Note übermittelt, die den aktuellen Stand der Gesetzgebung erläutert und die Sichtweise der Wallonischen Region zu dieser komplexen Materie darlegt.